Mitgliederversammlung

am Freitag, 24. Mai 2013, 19.00 Uhr, im Sportheim des TuS Schönenberg

 

Tagesordnung

  • Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Totengedenken
  • Berichte
    • 1. Vorsitzender
    • 2. Vorsitzender
    • 3. Vorsitzender
    • Kassenwart
    • Abteilungs- und Jugendleiter
  • Änderung von § 14 Abs. 4 S. 2 der Satzung (Änderung: „Die Einberufung wird durch Aushang im Sportheim und durch Veröffentlichung im Geschäftsanzeiger der Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübel­berg bekanntgegeben.“)
  • Anträge
  • Verschiedenes

Anträge zur Mitgliederversammlung sind gemäß § 14 Abs. 6 der Vereinssatzung bis spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand einzureichen (Postfach 1246, 66896 Schönenberg-Kübelberg; per E-Mail: vorstand(at)tus-schoenenberg.de).

Wir bitten um ein zahlreiches Erscheinen der Mitglieder.

 

gez.

Der geschäftsführende Vorstand