Mitgliederversammlung
am Freitag, 24. Mai 2013, 19.00 Uhr, im Sportheim des TuS Schönenberg
Tagesordnung
- Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Totengedenken
- Berichte
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- 3. Vorsitzender
- Kassenwart
- Abteilungs- und Jugendleiter
- Änderung von § 14 Abs. 4 S. 2 der Satzung (Änderung: „Die Einberufung wird durch Aushang im Sportheim und durch Veröffentlichung im Geschäftsanzeiger der Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg bekanntgegeben.“)
- Anträge
- Verschiedenes
Anträge zur Mitgliederversammlung sind gemäß § 14 Abs. 6 der Vereinssatzung bis spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand einzureichen (Postfach 1246, 66896 Schönenberg-Kübelberg; per E-Mail: vorstand(at)tus-schoenenberg.de).
Wir bitten um ein zahlreiches Erscheinen der Mitglieder.
gez.
Der geschäftsführende Vorstand